„Der Digitalpakt 2.0 fördert auch unsere Kita.“
Falsch. Der Digitalpakt 2.0 (2026–2030) ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und bezieht sich ausschließlich auf allgemeinbildende und berufliche Schulen. Kitas, Krippen und Horte sind explizit nicht antragsberechtigt – auch keine Hortgruppen unter Schulträgerschaft.