Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. April 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kita-Software "Kitaversum"
Anbieter / Vertragspartner: L3D1 Solutions GmbH, Am Klosteracker 7b, 85250 Altomünster, Deutschland. E-Mail (Support & Rechnungen): info@kitaversum.de.
Diese AGB regeln die Vertragsbedingungen für die Nutzung der Software "Kitaversum" (im Folgenden "Software") zwischen dem Anbieter und Kunden, bei denen es sich um Kindertagesstätten oder vergleichbare Einrichtungen (im Folgenden "Kunden" oder "Kita") handelt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software "Kitaversum", die als Software-as-a-Service (SaaS) vom Anbieter bereitgestellt wird.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Träger von Kindertagesstätten); ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software "Kitaversum" als webbasierte Anwendung im Software-as-a-Service-Modell zur Verfügung. Die Software dient vor allem der Organisationsprozesse in Kindertagesstätten. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters bzw. den Produktunterlagen.
2.2 Der Zugriff auf die Software erfolgt über das Internet. Der Anbieter hostet die Software und die vom Kunden eingegebenen Daten auf eigenen oder durch Dritte betriebenen Servern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Recht, die Software im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen.
2.3 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version sowie die Speicherung der Kundendaten. Ein Anspruch auf Überlassung der Software in physischer Form (z.B. auf Datenträger) besteht nicht.
3. Vertragsschluss und Testphase
3.1 Die Präsentation und Bewerbung der Software (z.B. auf der Website des Anbieters) stellt kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragserteilung des Kunden (z.B. durch Online-Registrierung und Wahl eines kostenpflichtigen Pakets oder schriftliche Bestellung) und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.
3.2 Vor Abschluss eines Abonnements hat der Kunde die Möglichkeit, die Software im Rahmen einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen zu nutzen. Diese Testphase gewährt vollen Zugriff auf alle Funktionen der Software (entspricht dem Premium-Umfang). Während der Testphase entstehen dem Kunden keine Kosten.
3.3 Die Testphase beginnt mit der Freischaltung des Testzugangs durch den Anbieter und endet automatisch nach 5 Kalendertagen. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang des Kunden zur Software gesperrt, sofern der Kunde nicht vor Ende der Testphase ausdrücklich ein kostenpflichtiges Nutzungsabonnement (Basis oder Premium) abschließt. Wird kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, löscht der Anbieter das Testkonto des Kunden einschließlich aller während der Testphase eingegebenen Daten spätestens 30 Tage nach Ende der Testphase. Der Kunde wird rechtzeitig vor Ablauf der Testphase auf die bevorstehende Beendigung hingewiesen.
3.4 Vertragsübergang nach Testphase: Entscheidet sich der Kunde während oder unmittelbar im Anschluss an die Testphase für ein kostenpflichtiges Abonnement, so wird ein entsprechender Nutzungsvertrag (Basis- oder Premium-Paket) mit dem Tag nach Ende der Testphase wirksam. In diesem Fall werden die während der Testphase bereits eingegebenen Daten und Einstellungen des Kunden übernommen, sodass der Betrieb nahtlos fortgesetzt werden kann.
4. Leistungsumfang und Nutzungsrechte
4.1 Der Leistungsumfang der Software richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Paket (Basis oder Premium):
- Basis-Paket: Enthält den Grundfunktionsumfang der Software.
- Premium-Paket: Enthält den vollständigen Funktionsumfang der Software sowie zusätzliche Leistungen wie priorisierten Support und kostenlose Schulungen (siehe Ziffer 8).
Die genaue Angabe der einzelnen Funktionen kann der Website entnommen oder beim Hersteller angefragt werden. Veränderungen des Leistungsumfangs sind möglich, wobei jedoch keine bestehenden Funktionen während der laufenden Vertragslaufzeit entfernt werden dürfen.
4.2 Pro Kind, das in der Software verwaltet wird, fällt eine jährliche Nutzungsgebühr an (siehe Ziffer 6 für aktuelle Preise: Basis 7,5 € pro Kind/Jahr, Premium 9,6 € pro Kind/Jahr). Die Anzahl der gleichzeitig verwalteten Kinder darf die vertraglich vereinbarte Anzahl nicht überschreiten. Möchte der Kunde zusätzliche Kinder über die vereinbarte Anzahl hinaus in der Software verwalten, ist ein Upgrade des Vertrags bzw. eine Erweiterung des Lizenzkontingents erforderlich. Mögliche Staffelungen für große Einrichtungen oder Träger sind nach Absprache möglich oder könnten in Zukunft in das Preismodell eingearbeitet werden.
4.3 Die Anzahl der Benutzerkonten (z.B. für Kita-Mitarbeiter oder Eltern von betreuten Kindern) ist grundsätzlich unbeschränkt. Der Kunde kann beliebig viele berechtigte Nutzer innerhalb seiner Einrichtung anlegen, sofern ein normales Maß nicht überschritten wird. Die Nutzung der Software ist jedoch ausschließlich auf die interne Verwendung durch den Kunden und dessen berechtigte Nutzer beschränkt. Eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der Software an unberechtigte Dritte außerhalb der Kita ist nicht gestattet.
4.4 Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, die Software während der Vertragsdauer für die eigenen Geschäftszwecke im Rahmen der Verwaltung der Kita zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Quellcode der Software wird nicht offengelegt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verändern, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Dritten außerhalb des durch diesen Vertrag gestatteten Nutzungsumfangs zur Nutzung zu überlassen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Vertragsdauer: Die Mindestvertragslaufzeit für kostenpflichtige Abonnements (Basis oder Premium) beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Wirksamwerden des Vertrages (siehe Ziffer 3.4). Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht vom Kunden oder Anbieter mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.2 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen die in Ziffer 4 genannten Nutzungsbeschränkungen, verstößt.
5.3 Form der Kündigung: Kündigungen haben in Textform (z.B. per E-Mail an info@kitaversum.de) oder schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend. Der Anbieter wird dem Kunden den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen.
5.4 Wirkungen der Kündigung: Im Falle einer Kündigung wird der Zugang des Kunden zur Software nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Vertragszeitraum werden im Falle einer ordentlichen Kündigung nicht erstattet. Ausnahme: Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden wegen groben Verschuldens des Anbieters können bereits entrichtete Entgelte für die laufende Periode zeitanteilig erstattet werden.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Für die Nutzung der Software fallen Gebühren gemäß dem gewählten Leistungspaket und der Anzahl der verwalteten Kinder an. Die aktuellen Preise (Stand 04/25) betragen:
- Basis-Paket: 7,5 € pro Kind und Jahr.
- Premium-Paket: 9,6 € pro Kind und Jahr.
(Hinweis: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.) Eine mögliche Staffelung und Anpassung der Preise für größere Einrichtungen und Träger kann nach Absprache vorgenommen werden.
6.2 Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Gesamtpreis für die jeweilige 12-monatige Vertragsperiode wird dem Kunden zu Beginn der Periode in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird dem Kunden in der Regel elektronisch (per E-Mail) an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse übermittelt, sofern nicht anders vereinbart.
6.3 Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag ist, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
6.4 Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung den Zugriff des Kunden auf die Software vorübergehend zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Verzugsansprüche (z.B. Verzugszinsen) bleibt vorbehalten.
6.5 Preisänderungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Verlängerungszeiträume anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 8 Wochen vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch und nutzt die Software nach Wirksamwerden der Preisänderung weiter, so gilt die Preisänderung automatisch als vereinbart.
7. Paketwechsel (Upgrade/Downgrade)
7.1 Upgrade von Basis auf Premium: Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit vom Basis-Paket in das Premium-Paket wechseln. Das Upgrade wird vom Anbieter zeitnah nach Eingang der Anfrage umgesetzt. Die Gebühren für das Premium-Paket werden ab dem Zeitpunkt des Upgrades anteilig bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet. Bereits geleistete Zahlungen für das Basis-Paket werden dabei angerechnet.
7.2 Downgrade von Premium auf Basis: Ein Wechsel vom Premium-Paket in das Basis-Paket ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Der Kunde muss den Wunsch zum Downgrade mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragsperiode mitteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen (Premium) weiter. Im Falle eines fristgerechten Downgrades wird ab der neuen Vertragsperiode die Basis-Gebühr gemäß der dann gültigen Preisliste berechnet.
7.3 Im Falle eines Upgrades oder Downgrades erhält der Kunde vom Anbieter eine Bestätigung über die geänderten Vertragsbedingungen (insbesondere über künftig geltende Preise und Leistungen). Ansonsten bleiben die übrigen Vertragsbedingungen unberührt bestehen.
8. Support, Verfügbarkeit und Schulungen
8.1 Supportzeiten: Der Anbieter stellt dem Kunden technischen Support zur Verfügung. Der Support wird grundsätzlich werktags (Montag bis Freitag) während der üblichen Bürozeiten erbracht. Übliche Bürozeiten sind in der Regel 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. In dringenden Notfällen, die den Betrieb der Software erheblich beeinträchtigen (z.B. kompletter Ausfall der Anwendung), bemüht sich der Anbieter nach Möglichkeit auch außerhalb der genannten Zeiten um Unterstützung.
8.2 Supportkanäle und Priorisierung: Anfragen im Rahmen des Supports können per E-Mail an info@kitaversum.de gestellt werden. Premium-Kunden erhalten priorisierten Support, das heißt, ihre Anfragen werden bevorzugt bearbeitet und nach Möglichkeit mit verkürzten Reaktionszeiten beantwortet. Eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit während der genannten üblichen Bürozeiten wird ebenfalls angestrebt. Diese Details werden auf der offizielle Website Kitaversum.de mitgeteilt.
8.3 Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Geplante Wartungsarbeiten oder Updates, die eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit verursachen können, werden – sofern möglich – außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und dem Kunden vorab angekündigt. Unvorhergesehene, dringend erforderliche Unterbrechungen (z.B. für sicherheitsrelevante Updates) können in Ausnahmefällen auch kurzfristig erfolgen, werden aber auf das notwendige Maß beschränkt.
8.4 Updates: Der Anbieter wird die Software regelmäßig aktualisieren und verbessern. Solche Updates (einschließlich Fehlerbehebungen, sicherheitsrelevanter Aktualisierungen und Funktionserweiterungen) werden dem Kunden im Rahmen des SaaS-Vertrags ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt.
8.5 Einrichtungskosten: Eine gesonderte Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben; die Bereitstellung der Software und die Einrichtung des Kundenkontos sind im vereinbarten Nutzungspreis inbegriffen.
8.6 Schulungen: Premium-Kunden erhalten auf Wunsch eine kostenlose Ersteinweisung/Schulung zur Nutzung der Software. Diese Schulung kann online oder nach Absprache möglicherweise auch vor Ort erfolgen und dient dazu, den Mitarbeitern des Kunden die effiziente Nutzung von Kitaversum zu ermöglichen. Basis-Kunden können bei Bedarf Schulungsleistungen gegen gesonderte Vergütung hinzu buchen, welche je nach Art, Umfang und Dauer individuell zuvor vereinbart werden können.
9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
9.1 Zugangsdaten und -sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Software (Login, Passwörter etc.) vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugriff zu ermöglichen. Er wird seine Mitarbeiter und sonstigen Nutzer entsprechend verpflichten, deren Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nicht weiterzugeben. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung der Software im häuslichen Umfeld, in welchem keine anderen Personen die Inhalte oder Zugangsdaten der Einrichtungen einsehen können dürfen.
9.2 Bestimmungsgemäße Nutzung: Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung einsetzen. Insbesondere ist die Nutzung auf die Anzahl der lizenzierten Kinder beschränkt (siehe Ziffer 4.2). Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
9.3 Rechtskonforme Inhalte: Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm in die Software eingestellten Inhalte (z.B. Daten der Kinder, Texte, Bilder) keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere dürfen keine personenbezogenen Daten in die Software eingegeben werden, für deren Verarbeitung der Kunde keine ausreichende Rechtsgrundlage hat. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kinder und Eltern (z.B. im Rahmen von Kitaversum) alle erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen datenschutzrechtlichen Grundlagen vorliegen.
Soweit Eltern über die App selbst aktiv Daten eingeben oder Funktionen nutzen, erfolgt dies auf Grundlage einer zuvor erteilten informierten Einwilligung im Rahmen der initialen Datenschutzbelehrung. Die Einwilligung gilt als wirksam, sofern die Eltern die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und die Nutzung der App fortgesetzt haben.
9.4 Technische Voraussetzungen: Der Kunde hat selbst für geeignete Hard- und Software in seinem Verantwortungsbereich zu sorgen, um auf die Software zugreifen zu können (z.B. einen aktuellen Webbrowser und eine stabile Internetverbindung). Er wird dem Anbieter etwaige Störungen oder Fehler der Software unverzüglich mitteilen und bei der Fehleranalyse und -behebung im angemessenen Umfang mitwirken, etwa indem er genaue Fehlerbeschreibungen liefert. Entsprechende Hardware (wie z.B. Tablets) kann auf Wunsch und nach Absprache auch über den Anbieter beschafft und verrechnet werden.
9.5 Folgen von Pflichtverstößen: Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten und entsteht dadurch ein Schaden oder wird der Betrieb der Software beeinträchtigt, kann der Anbieter nach vorheriger Abmahnung den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, sofern der Verstoß fortgesetzt wird oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Weitere Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
10. Datensicherheit, Datenexport und Löschung nach Vertragsende
10.1 Datensicherheit: Der Anbieter wird die vom Kunden in der Software gespeicherten Daten mit der üblichen Sorgfalt eines IT-Dienstleisters vor Verlust und unberechtigtem Zugriff schützen. Hierzu gehören regelmäßige Datensicherungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.
10.2 Datenexport während der Laufzeit: Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde die Möglichkeit, seine in der Software gespeicherten Daten selbst zu exportieren (z.B. über eine Export-Funktion) oder auf Anfrage vom Anbieter in einem gängigen Format bereitgestellt zu bekommen. Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen eigenständige Datensicherungen durchzuführen.
10.3 Datenverfügbarkeit nach Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags (gleich aus welchem Rechtsgrund) speichert der Anbieter die Daten des Kunden noch für einen Zeitraum von 30 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Kunde die Möglichkeit, seine Daten vollständig zu exportieren oder vom Anbieter exportieren zu lassen.
10.4 Datenlöschung: Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende wird der Anbieter sämtliche vom Kunden stammenden Daten unwiderruflich löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein berechtigtes Interesse des Anbieters an einer längeren Aufbewahrung besteht. Ausgenommen von der Löschung sind lediglich solche Daten, deren Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Anbieters (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung von Abrechnungsunterlagen) erforderlich ist.
10.5 Wünscht der Kunde bereits vor Ablauf der 30-Tage-Frist eine vorzeitige Löschung seiner Daten, kann er dies dem Anbieter in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen; der Anbieter wird dem nachkommen, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Gewährleistung: Der Anbieter gewährleistet, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung zugesicherten Funktionen erfüllt und im Wesentlichen vertragsgemäß einsetzbar ist. Erkennt der Kunde während der Laufzeit Mängel oder Funktionsstörungen der Software, wird er diese dem Anbieter unverzüglich anzeigen. Der Anbieter wird festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder sich in vom Kunden erstellten Aufzeichnungen (z.B. Logfiles, Screenshots) objektivieren lässt.
11.2 Gewährleistungsausschluss in der Testphase: Für die kostenlos bereitgestellte Testphase (Ziffer 3.2) übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung, außer für Mängel, die er arglistig verschwiegen hat, oder bei vorsätzlichem Verhalten.
11.3 Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung durch den Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.4 Haftung für leichte Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter der Höhe nach nur beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und nicht für entfernte Folgeschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.5 Haftungsausschluss: Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden entstehen könnten.
11.6 Mitverschulden und Mitarbeiter: Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Mitarbeiter(n), Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.7 Gesetzliche Haftungsgründe: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen lassen zwingende gesetzliche Haftungstatbestände unberührt, wie z.B. die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.8 Datensicherung durch den Kunden: Der Kunde bleibt verpflichtet, angemessene eigene Datensicherungsmaßnahmen vorzunehmen (insbesondere regelmäßiger Export oder Download wichtiger Daten). Für einen Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eigene Datensicherungen durchzuführen und dadurch zu gewährleisten, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
12. Datenschutz
12.1 Einhaltung der Datenschutzgesetze: Anbieter und Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhalten.
12.2 Auftragsverarbeitung: Soweit der Kunde mittels der Software personenbezogene Daten (insbesondere von Kindern, Eltern oder Mitarbeitern) verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag des Kunden. Die Parteien werden hierfür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen, sofern ein solcher nicht bereits besteht. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien im Hinblick auf den Datenschutz bei der Nutzung der Software geregelt.
12.3 Datenverwendung: Die vom Kunden in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten werden vom Anbieter ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur vereinbarten Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Einbindung von Hosting-Dienstleistern als Unterauftragnehmer) oder der Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist.
12.4 Pflichten des Kunden: Der Kunde ist dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber den Betroffenen einzuhalten. Er wird insbesondere, soweit erforderlich, Einwilligungen der Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder und der Mitarbeiter einholen oder andere Rechtsgrundlagen schaffen, bevor er deren personenbezogene Daten in die Software eingibt.
12.5 Datenschutzerklärung: Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen. Bei Fragen oder Anliegen zum Datenschutz kann sich der Kunde jederzeit an den Anbieter unter der E-Mail-Adresse datenschutz@l3d1.de wenden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
13.3 Änderungen der AGB: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder Erweiterungen der Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Ungeachtet dessen steht dem Kunden im Falle einer grundlegenden Änderung der AGB das Recht zu, den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zu kündigen.
13.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen des Anbieters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
13.6 Schriftform: Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags (einschließlich dieser AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.